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Steuerfreie Ausschüttungen aus der GmbH?Gewinnausschüttungen einer GmbH an eine natürliche Person als Gesellschafter unterliegen der 25%igen Kapitalertragsteuer. Fraglich ist, ob die Besteuerung der Gewinnausschüttung vermieden werden kann. Die Lösung dieser Frage liegt in der Qualifizierung der Gewinnausschüttung als steuerliche Eigenkapitalrückzahlung. Ausschlaggebende Größen für die steuerneutrale Gewinnausschüttung sind die Die GmbH erhält im Rahmen ihres Lebenszykluses Kapital von ihren Gesellschaftern, etwa bei Gründung der GmbH, bei Kapitalerhöhungen oder in Form von freiwilligen Zuschüssen. All diese Tätigkeiten wirken sich in gleicher Höhe sowohl auf die Anschaffungskosten der GmbH-Anteile des Gesellschafters als auch auf das Einlagenkonto bei der GmbH aus. Unterschiedliche Veränderungen der Anschaffungskosten sowie des Einlagenkontos der GmbH können sich im Rahmen von Umgründungen oder in Rahmen von Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln ergeben. Steuerliche Einlagenrückzahlung Damit eine Gewinnausschüttung steuerneutral – somit ohne Belastung von 25% Kapitalertragsteuer – behandelt werden kann, muss die unternehmensrechtliche Gewinnausschüttung gegenüber der Finanzverwaltung als steuerliche Einlagenrückzahlung qualifiziert werden. Dies ist möglich, wenn die Gewinnausschüttung betragsmäßig sowohl in den Anschaffungskosten des Gesellschafters als auch im Einlagenkonto der GmbH Deckung findet. Beispiel |