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Selbständige Kraftfahrer: Echtes Dienstverhältnis trotz Gewerbeschein?Ausschlaggebend für die Qualifizierung als Dienstverhältnis oder Werkvertrag ist die Gesamtheit der tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse. Daran kann auch ein Gewerbeschein eines LKW-Fahrers nichts ändern. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat sich wiederholt mit der Frage befasst, ob eine Tätigkeit, für die ein Gewerbeschein vorliegt, stets eine steuerlich und sozialversicherungsrechtlich akzeptierte Selbstständigkeit (Werkvertrag) darstellt. Bereits mehrfach wurde dies auch im Zusammenhang mit LKW-Fahrern, die einen Gewerbeschein innehatten, deutlich verneint und statt des Werkvertrages eine echtes Dienstverhältnis angenommen. Dem folgten zahlreiche Konsequenzen wie Lohnsteuer- und ASVG-Pflicht, Lohnnebenkosten, Urlaubsanspruch oder Kündigungsschutz. Vorgegebene Routen und Termine Für einen Dienstvertrag ist kennzeichnend, dass die Arbeit durch den Dienstnehmer in persönlicher Abhängigkeit vom Dienstgeber erbracht wird. Der Dienstnehmer ist in Bezug auf Arbeitsort, Arbeitszeit und arbeitsbezogenes Verhalten dem Weisungs- und Kontrollrecht des Dienstgebers unterworfen. Tätigkeiten, die keine besonderen Qualifikationen erfordern Der Besitz von Gewerbescheinen für Tätigkeiten, die keine besonderen Qualifikationen erfordern und üblicherweise auch von abhängigen Beschäftigten erbracht werden, kann an einer solchen Einordnung als echter Dienstvertrag nichts ändern. Auch die Meldung und Abfuhr von Sozialversicherungsbeiträgen an die GSVG schließt die Beurteilung als ASVG-Pflichtversicherungsverhältnis nicht aus. |