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Neue Selbständige: GSVG-Pflicht überprüfenDer Verwaltungsgerichtshof verlangt von Neuen Selbständigen, dass deren betriebliche Tätigkeit auch tatsächlich ausgeübt wird, um eine Pflichtversicherung zu begründen. Die Höchstgerichte mussten sich schon mehrere Male mit der Beitragspflicht von Neuen Selbständigen befassen. Denn von der gewerblichen Sozialversicherungsanstalt (SVA) wurde in diversen Fällen zunächst eine Beitragspflicht angenommen, weil in den jeweiligen Einkommensteuererklärungen Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit ausgewiesen wurden. Dabei handelte es sich jedoch um „passive“ Einkünfte, etwa in Form von Einnahmen aus der vorübergehenden Verpachtung eines Betriebes oder für die Überlassung von Patentrechten, die keine Pflichtversicherung in der gewerblichen SVA begründen. |