1.1.2014: Rechnungen an den Bund nur mehr elektronisch!

Unternehmer, die Vertragspartner des Bundes im Waren- und Dienstleistungsverkehr sind, müssen beim Bund ihre Rechnungen ab 1.1.2014 ausschließlich in elektronisch strukturierter Form einbringen.

Ab diesem Zeitpunkt werden von den Bundesdienststellen keine Papierrechnungen mehr akzeptiert. Eine Ausnahme bildet lediglich der Barzahlungsverkehr.

Unter elektronisch strukturierten Rechnungen sind Rechnungen in elektronischer Form in einem bestimmten Format zu verstehen. Für E-Rechnungen an den Bund können die Formate XML und PEPPOL verwendet werden. Rechnungen im PDF-Format sind hingegen nicht zulässig. Die Übermittlung der strukturierten E-Rechnungen an den Bund muss über das Unternehmensserviceportal (www.usp.gv.at) des Bundes oder über die PEPPOL-Transport-Infrastruktur erfolgen. Ausführliche Informationen, auch zu allfällig erforderlichen Anpassungen Ihrer EDV, finden Sie unter www.erb.gv.at.

Verschiedene elektronische Behördenwege

Auf der Website des Unternehmensserviceportal können neben der Übermittlung der E-Rechnung auch alle Informationen, die für Unternehmen relevant sind, abgefragt werden. Weiters ist es möglich, verschiedene elektronische Behördenwege (z.B. FinanzOnline, ELDA, SVA-Onlineservice für Versicherte, eBUAK) abzuwickeln. Die Anmeldung zum Unternehmensserviceportal kann mit den Zugangsdaten von FinanzOnline, mittels Handy-Signatur, mit der Bürgerkarte oder direkt am Finanzamt erfolgen.

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