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Nicht vergessen: Jahreslohnzettel der Dienstnehmer ans Finanzamt übermitteln!Der Lohnzettel aller beschäftigten Arbeitnehmer ist ohne besondere Aufforderung an das Finanzamt des Arbeitgebers zu übermitteln. In elektronischer Form sollte dies bis Ende Februar, in Papierform bis 31. Jänner des Folgejahres erfolgen. Bei unterjähriger Beendigung ist der Lohnzettel bis zum Ende des Folgemonats zu übermitteln. Der Lohnzettel sollte alle im amtlichen Formular vorgesehenen Daten, die Summe der allgemeinen Beitragsgrundlagen und die Sonderzahlungen enthalten. Mit dem Datensatz „Lohnzettel Finanz“ sind die Daten für die Lohnsteuer und mit dem Datensatz „Lohnzettel SV“ sind die Beitragsgrundlagen für die Sozialversicherung, die Bemessungsgrundlagen zur betrieblichen Mitarbeiter-Vorsorge sowie die Höhe der BV-Beiträge zu melden. Außerdem ist die Steuernummer des Arbeitgebers auf dem Lohnzettel anzuführen, welcher der Finanzverwaltung übermittelt wird, um eine eindeutige Zuordnung sicherzustellen. |