Krank im Urlaub - Urlaubsverbrauch oder Krankenstand?

Krankenstände im Urlaub sind für den Arbeitnehmer eine unangenehme Sache. Aber auch für den Arbeitgeber stellen sie in der Lohn- und Gehaltsverrechnung eine Herausforderung dar.

Wird ein Arbeitnehmer während des Urlaubs krank, so muss er unter folgenden Voraussetzungen keine Urlaubstage verbrauchen, sondern kann auch während des Urlaubs in den in Krankenstand gehen:

  • Die Erkrankung dauert länger als 3 Kalendertage

  • Die Erkrankung wurde nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt

  • Die Erkrankung wurde dem Arbeitgeber spätestens nach 3 Tagen mitgeteilt

  • Bei Wiederantritt des Dienstes wurde eine Krankenbestätigung vorgelegt

  • Passierte die Erkrankung oder der Unfall im Ausland, ist entweder ein Nachweis, dass die behandelnde Person als Arzt/Ärztin zugelassen ist, oder eine Bestätigung der behandelnden Krankenanstalt erforderlich.
Da das Urlaubsgesetz sowohl für Angestellte als auch für Arbeiter gilt, haben auch Arbeiter Anspruch auf krankheitsbedingte Urlaubsunterbrechung bei mehr als 3 Tagen dauernder Erkrankung.

Anspruch auf Entgeltfortzahlung

Für die Dauer der Erkrankung hat der Arbeitnehmer auch bei Urlaubsunterbrechung gesetzlichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wie in jedem anderen Krankheitsfall auch. Das bedeutet, je nach Ursache für den Krankenstand und unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände (etwa Dauer des Arbeitsverhältnisses) ist das Entgelt im Krankheitsfall für bis zu 16 Wochen (in den letzten 4 Wochen steht nur das halbe Entgelt zu) weiterzuzahlen. Danach übernimmt die zuständige Krankenkasse die Bezahlung in Form des Krankengeldes.

Durch die krankheitsbedingte Unterbrechung des Urlaubes wird dieser nicht verlängert. Ist der Arbeitnehmer wieder gesund oder der vereinbarte Urlaub beendet, muss dieser sofort wieder arbeiten gehen. Jene Tage, an welchen der Arbeitnehmer krank war, werden zum bestehenden Urlaubsguthaben hinzugerechnet.

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