Dienstgeber müssen psychische Belastungen ihrer Dienstnehmer überprüfen

Die Gesundheit der Arbeitnehmer ist umfassend vor Gefahren zu schützen. Das Arbeitnehmerschutzgesetz (ASchG) stellt klar, dass unter Gefahren neben physischen auch psychische Belastungen gemeint sind. Arbeitgeber sind daher dazu verpflichtet, die psychischen Belastungen ihrer Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu überprüfen und Belastungen, die zu Fehlbeanspruchungen führen, entgegenzusteuern.

Typische arbeitsbedingte psychische Belastungen, die zu Fehlbeanspruchungen führen, sind etwa häufige Arbeitsunterbrechungen durch Mängel in der Arbeitsorganisation, fehlende Qualifikation bzw. Erfahrung, mangelhafte soziale Unterstützung und Anerkennung durch Vorgesetzte bzw. Kollegen, Arbeitszeiten mit zu wenig Planungsmöglichkeiten, monotone Tätigkeiten, zu geringe Abwechslung, widersprüchliche Ziele und Anforderungen.

Wie sollte diese Überprüfung ablaufen?


Zunächst sind die Mitarbeiter über die Überprüfung zu informieren. In einem ersten Schritte sollen kritische Arbeitsbereiche oder Belastungsfaktoren identifiziert und die psychischen Belastungen mit geeigneten Verfahren ermittelt werden. Dazu geeignet sind etwa Fragebögen, die an die Mitarbeiter ausgeteilt werden, moderierte Gruppeninterviews, dokumentierte Beobachtungen. Danach sollte eine Beurteilung und Bewertung der Ergebnisse erfolgen. Auf Grundlage dieser werden dann die nötigen Maßnahmen beschlossen. Der gesamte Prozess ist auf jeden Fall zu dokumentieren.

Was wird überprüft?

Überprüft werden die Arbeitsbedingungen und Belastungen der Arbeitnehmer in den Bereichen Arbeitsaufgaben und Tätigkeiten, Organisationsklima (z.B. mangelnde Unterstützung durch Führungskräfte), Arbeitsumgebung (z.B. ungünstige Beleuchtung, Lärm) und Arbeitsabläufe/Arbeitsorganisation (z.B. unklare Ziele und Zuständigkeiten, keine Pausen).

Wann muss die Überprüfung erfolgen?


Die Überprüfung psychischer Belastungen ist regelmäßig zu wiederholen. Das Ziel ist eine laufende Optimierung der Arbeitssituation. Insbesondere nach Unfällen, nach dem Auftreten von Erkrankungen oder nach Zwischenfällen mit erhöhter arbeitsbedingter psychischer Fehlbeanspruchung hat eine Überprüfung zu erfolgen. Ob das Unternehmen dieser Verpflichtung nachkommt, wird vom Arbeitsinspektorat kontrolliert, wobei Säumigkeit Verwaltungsstrafen nach sich ziehen kann.

Nähere Informationen zu diesem Thema und Merkblätter für Dienstgeber finden Sie unter http://www.arbeitsinspektion.gv.at/AI/Gesundheit/Belastungen/default.htm .

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