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Privatstiftungen: Massive Verteuerung von Immobilienzuwendungen seit 1.6.2014Seit 1.6.2014 sieht die Grunderwerbsteuer-Novelle die begünstigte Besteuerung auf Basis der Einheitswerte nur noch im gesetzlich definierten Familienkreis vor. Auch für Privatstiftungen hat diese Neuregelung weitreichende steuerliche Auswirkungen. Privatstiftungen zählen nicht zum begünstigten Familienkreis im Sinne der „neuen Grunderwerbsteuer“. Sofern ein Grundstück auf eine Privatstiftung übertragen wird, kommt daher für die Grunderwerbsteuer und die Grundbucheintragungsgebühr eine Bemessung vom Einheitswert nicht mehr in Betracht. In der Regel bedeutet das im Vergleich zur bisherigen Rechtslage eine massive Verteuerung dieser Übertragungsvorgänge. Seit dem 1.6.2014 fallen für unentgeltliche Immobilienzuwendungen an Privatstiftungen 3,5% Grunderwerbsteuer zuzüglich 2,5% Stiftungseingangssteueräquivalent zuzüglich 1,1% Grundbucheintragungsgebühr vom Verkehrswert der betroffenen Immobilie an. |