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Verluste aus FremdwährungskreditenDer Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat kürzlich die steuerliche Behandlung der Konvertierung von Fremdwährungskrediten klargestellt Entgegen der Finanzverwaltung und dem Bundesfinanzgericht (BFG) ist demnach der Verlust aus einem betrieblichen Fremdwährungskredit zur Gänze von der Einkommensteuer-Bemessungsgrundlage absetzbar. |