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Umsatzsteuerguthaben eines Abgabepflichtigen sind zu verzinsenWer längere Zeit auf die Erstattung von zu viel bezahlter Umsatzsteuer warten muss, hat nach Unionsrecht Anspruch auf Zinsen. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) kürzlich entschieden. Das österreichische Abgabenrecht sieht keine Regelungen über die Verzinsung von Abgabenguthaben aus der Umsatzsteuer vor. Es gibt zwar in der Bundesabgabenordnung eine Bestimmung, die Anspruchszinsen regelt. Die Anspruchszinsen können einerseits Nachforderungszinsen (zugunsten des Abgabengläubigers, also des Finanzamts) oder andererseits Gutschriftszinsen (zugunsten des Steuerpflichtigen) sein. Beide ergeben sich aus der Differenz zwischen den getätigten Vorauszahlungen und dem im Jahressteuerbescheid festgesetzten Abgabenbetrag. Diese Bestimmung kommt derzeit jedoch nur hinsichtlich Einkommensteuer und Körperschaftsteuer zur Anwendung. |