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Bescheide in der DataBox auch ohne E-Mail-Verständigung wirksamNach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes (BFG) ist für die wirksame Zustellung eines Bescheids alleine der Zeitpunkt entscheidend, in dem dieser in der DataBox von FinanzOnline einlangt. Daher berührt das Ausbleiben einer Mitteilung an eine E-Mailadresse des FinanzOnline-Teilnehmers nicht die Wirksamkeit einer Zustellung in der Databox. Nach Ansicht des BFG gelten elektronische Dokumente nämlich als zugestellt, sobald sie in den elektronischen Verfügungsbereich des Steuerpflichtigen gelangt sind. Die zusätzliche Verständigung des Bescheid-Empfängers per E-Mail ist eine reine Serviceleistung, an die keine Rechtsfolge geknüpft ist. |