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Neues beim PKW-SachbezugVermutet die Finanz eine Privatnutzung des betrieblichen KFZ durch eine der GmbH nahestehenden Person, kann sie einen steuerpflichtigen Sachbezug dafür ansetzen. Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat in einem aktuellen Erkenntnis bestätigt, dass die behauptete Nicht-Nutzung von betrieblichen Fahrzeugen korrekt und zweifelsfrei nachgewiesen werden muss, um den Ansatz eines steuerpflichtigen Sachbezugs zu verhindern. Dies gilt besonders für eine der GmbH nahestehende Person, wie etwa einer an der Gesellschaft beteiligten Ehegattin des Gesellschafter-Geschäftsführers. |