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Achtung bei Auslandsdienstreisen: A1-Bescheinigung erforderlichaufgrund aktueller Anlassfälle möchten wir Sie an eine EU-Regelung erinnern, die in der Praxis oftmals übersehen wird: Alle Arbeitgeber/innen sind verpflichtet, bei grenzüberschreitenden Einsätzen von Mitarbeiter/innen innerhalb der EU/EWR bzw. der Schweiz beim zuständigen Krankenversicherungsträger vorweg eine Bescheinigung über das anwendbare Sozialversicherungsrecht zu beantragen (Formular A1). Dies hat den Sinn, gegenüber ausländischen Behörden und Unternehmen (z.B. Geschäftspartnern) belegen zu können, dass die Mitarbeiter/innen in Österreich sozialversichert und ordnungsgemäß gemeldet sind. Beachten Sie bitte, dass dies nicht nur für Entsendungen, sondern auch für kurze Auslandseinsätze gilt, wie z.B. tageweise Montageeinsätze, Dienst- bzw. Geschäftsreisen, die Teilnahme an dienstlichen Besprechungen, Konferenzen oder Seminaren etc. Die A1-Bescheinigung ist bereits ab dem ersten Tag notwendig und muss durch den/die jeweilige/n Mitarbeiter/in stets mitgeführt werden. Andernfalls drohen Geldstrafen und weitere unangenehme Folgen. So kann z.B. den Mitarbeiter/innen der Zutritt zum ausländischen Einsatzort verweigert werden. Diesbezügliche Kontrollen haben laut den uns vorliegenden Informationen in einigen Ländern deutlich zugenommen. Der Antrag auf Ausstellung der A1-Bescheinigung hat über das Elektronische Datenaustausch-System der Krankenversicherungsträger (ELDA) zu erfolgen. Um zu gewährleisten, dass Sie die A1-Bescheinigungspflicht stets rechtzeitig erfüllen können, sind 2 Varianten denkbar: Sie können sich entweder selbst bei ELDA registrieren, die ELDA-Software installieren und die A1-Bescheinigungen jeweils selbst elektronisch beantragen oder Zu finden unter https://www.braun-wt.at/download |