Karfreitagregelung

Am 27.2.2019 wurde die generellen Abschaffung des Karfreitags als Feiertag (unabhängig von der Religionszugehörigkeit) beschlossen. Dafür wird es einen Anspruch aller Arbeitnehmer auf einen frei wählbaren „persönlichen Feiertag“ pro Urlaubsjahr geben, der allerdings kein zusätzlich freier Tag ist,sondern aus dem Urlaubsguthaben zu entnehmen ist.

Wenn Sie darüber mehr lesen wollen bitte besuchen Sie unsere Homepage unter

https://www.braun-wt.at/download dort finden Sie die 10 wichtigsten Detailfragen zur neuen Karfreitag Regelung.

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