MandantenJournal 2/2021

Editorial Wir beraten Sie gerne: Tel. (09421) 787 08 – 0 D-94315 Straubing Hans-Adlhoch-Straße 13 Telefon: (09421) 787 08-0 Telefax: (09421) 787 08-18 mail: info@steuercompany.com web: www.steuercompany.com Markus Bielmeier Diplom-Betriebswirt (FH), Steuerberater, Geschäftsführer In den letzten Monaten ist besonders Wirtschaftstreibenden noch stärker bewusst geworden, wie wichtig es ist, die digitale Infrastruktur up to date zu halten. In keinem anderen Sektor bringt die stete Investition in Geräte und Software so viel zusätzliche Pro- duktivität. Hier hilft das Finanzministe- rium, indem es deren Nutzungsdauer auf ein Jahr reduziert hat und damit die Betriebe steuerlich entlastet. Wir erklären, welche Geräte betroffen sind und ab wann die neuen Regeln gelten. Die anderen Artikel dieser Ausgabe des Journals beschäftigen sich häufig mit der spannenden Frage nach Recht und Unrecht. Etwa im Falle eines Ehe- paars, dessen Steuererklärung der Fiskus nur in digitaler Form akzeptie- ren wollte. Oder im Rahmen der Klage einer Abteilungsleiterin, die weniger Gehalt bekam als ihre männlichen Kol- legen. Sie sehen: Sich auch selbst up to date zu halten, kann sich lohnen. Rufen Sie uns an und wir helfen Ihnen dabei. Ausgabe 2 / 2021 Die soeben verabschiedete Verringerung der Nutzungsdauer von drei auf jetzt nur noch ein Jahr kann man getrost radikal nennen. Sie gilt allerdings erst für Wirt- schaftsjahre, die nach dem 31.12.2020 enden. Computerhardware umfasst Com- puter, Desktop-Computer, Notebook-Com- puter, Desktop-Thin-Clients, Workstations, Dockingstations, externe Netzteile sowie Peripheriegeräte und bestimmte Arten von Servern (im unteren Leistungsbereich). Peripheriegeräte – Was ist umfasst? Darunter fallen Eingabegeräte wie Tasta- tur, Maus, Grafiktablet, Scanner, Kamera, Mikrofon, Headset sowie externe Speicher wie Festplatte, DVD- und CD-Laufwerk, USB- Stick, Streamer und Ausgabegeräte wie Beamer, Plotter, Lautsprecher, Monitor/ Display oder Drucker. Server im unteren Leistungsbereich Als Speichergeräte oder auch Small-Scale- Server bezeichnet man PCs, die in der Regel Desktop-Computer-Komponenten im Desk- topformat verwenden, jedoch in erster Linie als Speicherhost für andere Computer und zur Ausführung von Funktionen wie Bereit- stellung von Netzinfrastrukturdiensten und für das Daten-Medienhosting bestimmt sind. ERTRAGSTEUER Nutzungsdauer von Hard- und Software wird radikal reduziert Digitalisierung lebt von Computerhardware und zugehöriger Software. Die Nutzungs- dauer, die der Abschreibung zugrunde zu legen ist, wurde für diese allerdings seit rund 20 Jahren nicht mehr geändert. Jetzt hat das Finanzministerium nachgebessert.  Neuerungen bei der Abschreibung von Hard- und Software © Pixel-Shot

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