Background Image
 1 / 4 Next Page
Information
Show Menu
1 / 4 Next Page
Page Background

A-8160 Weiz, Birkfelder Straße 25

Tel. +43 3172 3780-0, Fax +43 3172 3780-7

E-Mail:

office@wesonig.at

A-8280 Fürstenfeld, Augustinerplatz 3

Tel. +43 3382 52506, Fax +43 3382 52506-33

E-Mail:

fuerstenfeld@wesonig.at

AUSGABE 3 / 2017

Editorial

Wir beraten Sie gerne: Weiz: +43 3172 3780 – 0, Fürstenfeld: +43 3382 52506

Mag. Rainer Trinkl

© RICHARD MAYR

Ab 1.7.2017 werden Unternehmen

in Österreich bei der Schaffung von

zusätzlichen Arbeitsplätzen geför-

dert. Kurz vor Ende der Legislaturpe-

riode wurde dies im Parlament noch

beschlossen. Nun gilt es abzuwarten,

was bis zu den Nationalratswahlen

noch an Versprechungen zur Entlas-

tung der geplagten Steuerzahler abge-

geben wird. Eines muss dabei jeden-

falls herauskommen: Eine deutliche

Verbesserung für jene, die das Land

am Laufen halten und deren unter-

nehmerische Situation in den letzten

Jahren durch steigende Abgaben

und bürokratische Auflagen ständig

erschwert wurde.

Daneben gilt es aber weiterhin auf

steuerliche Fallen im laufenden

Geschäft zu achten. Etwa auf die Belas-

tung von Gesellschafter-Geschäftsfüh-

rerbezügen durch Dienstgeberbeitrag

und -zuschlag. Oder ganz einfach bei

der Korrespondenz mit dem Finanzamt

per E-Mail. So eine E-Mail ist ja schnell

verfasst, aber manchmal mit unange-

nehmen Folgewirkungen verbunden.

Wir stehen jedenfalls an Ihrer Seite,

um nach dem Urlaub nun wieder voll

durchzustarten!

NEUES GESETZ

Jetzt Beschäftigungsbonus sichern!

Der neue Beschäftigungsbonus soll mithilfe eines Zuschusses zu den Lohnnebenkosten

einen Anreiz zur Einstellung neuer Mitarbeiter schaffen.

Unternehmen, die ab dem 1.7.2017 zusätz-

liche Arbeitsplätze schaffen, erhalten nach

erfolgreicher Antragstellung beim Austria

Wirtschaftsservice (aws) – Förderbank des

Bundes – einen Zuschuss in Höhe von

50 %

der Lohnnebenkosten

über die Dauer von

bis

zu drei Jahren

. Der Bonus wird einmal jährlich

im Nachhinein ausbezahlt. Gefördert werden

die dem Arbeitgeber entstandenen und von

ihm bezahlten Lohnnebenkosten (Dienstge-

berbeiträge), z.B. Kranken-, Unfall-, Pensions-

und Arbeitslosenversicherungsbeitrag, Mitar-

beitervorsorge (BMSVG), Kommunalsteuer,

etc. Der Zuschuss ist von der Einkommen- und

Körperschaftsteuer befreit.

Als Förderungswerber kommen alle Unter-

nehmen, unabhängig von deren Gründungs-

datum, Größe, Rechtsform und Branche,

mit

Sitz oder Betriebsstätte in Österreich

in Frage. Nicht förderungsfähig sind staat-

liche Einheiten, die nicht im Wettbewerb

mit anderen am Markt tätigen Unternehmen

stehen und hoheitliche Aufgaben erfüllen.

Darüber hinaus sind Unternehmen, die als

Aus-, Um- oder Neugründung bzw. im Wege

einer Übernahme oder eines Treuhandmodells

zur Umgehung der Förderungsbestimmungen

errichtet wurden, nicht förderungsfähig.

Was wird gefördert?

Gefördert werden zusätzliche Arbeitsver-

hältnisse. Hierzu muss ein Nachweis von

zumindest einem zusätzlichen förderungs-

fähigen Arbeitsverhältnis mit einem

Mindest-

beschäftigungsausmaß von 38,5 Wochen-

stunden

erbracht werden. Das entspricht

Beschäftigungsbonus: Wer zuerst kommt, kassiert zuerst

©goodluz |adobe.stock