KlientenJournal 3/2020

Impressum: KAPAS Steuerberatung GmbH 8160 Weiz, Birkfelder Straße 25 · Tel.: +43 3172 3780 – 0 · Fax: +43 3172 3780 – 7, e-mail: office@kapas.at 8280 Fürstenfeld, Augustinerplatz 3 · Tel.: +43 3382 52506, Fax +43 3382 52506 – 33, e-mail: fuerstenfeld@kapas.at · www.kapas.at Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt, ohne Gewähr und können eine persönliche Beratung durch uns nicht ersetzen! Redaktion und Gestaltung: InfoMedia News & Content GmbH, www.infomedia.co.at CORONA-HILFE Maßnahmen für Start-ups Die Corona-Krise hat auch den Start-up-Bereich nicht verschont. So stehen vor allem innovative Klein- und Kleinstunternehmer aufgrund von Verzögerungen in der Produktion und Entwicklung, Unterbrechungen in den Lieferketten sowie sonstigen negativen Auswirkungen der Corona-Krise teils vor massiven Finanzierungs- und Liquiditätsproblemen. Das Hilfspaket für Start-ups besteht aus zwei Fonds: 1. COVID-Start-up-Hilfsfonds Damit sollen ǜ innovative österreichische Start-ups, ǜ die max. 5 Jahre alt (Gründung jedoch bis 15.3.2020) und von der COVID-19-Pande- mie betroffen sind und ǜ als Klein- und Kleinstunternehmer gemäß EU-Definition (max. 50 Mitarbeiter, max. € 10 Mio. Umsatz oder maximal € 10 Mio. Bilanzsumme) gelten, einen Zuschuss auf private Investments, die seit Ausbruch der COVID-Krise getätigt werden, erhalten. Das hat zur Folge, dass an Start-up-Unter- nehmen von Investoren gewährte(s) Eigen- kapital oder eigenkapitalähnliche Einlagen von zumindest € 10.000 (max. € 800.000) durch einen Zuschuss verdoppelt werden sollen. Dieser Zuschuss muss im Erfolgsfall zurückgezahlt werden. Das Zuschussvolu- men aus dem COVID-Start-up-Hilfsfonds beträgt insgesamt € 100 Mio. Die finanziel- len Mittel dafür kommen je zur Hälfte vom Bund und privaten Investoren. Die Anträge können bis inklusive 15.12.2020 über den aws Fördermanager (www.aws.at) eingereicht werden. Für die Einreichung ist eine Bestätigung des Steu- erberaters/Wirtschaftsprüfers über die Erfül- lung der erforderlichen Kriterien notwendig. Die Auszahlung soll 1 bis 2 Tage nach Eingang des vollständigen Antrages erfolgen. 2. Venture Capital Fonds Über eine Ausschreibung sollen ein oder mehrere private Fondsmanagements aus- gewählt werden, die Venture Capital Fonds mit Investitionsfokus auf österreichische Start-ups errichten sollen. Um Investoren zu mobilisieren, die seit dem Ausbruch der COVID-Krise frisches Geld für diese Fonds bereitstellen, übernimmt die aws eine Kapi- talgarantie. Das Kapital des 50 Millionen Euro-Fonds wird zu 50 Prozent staatlich garantiert. Das Geld aus demVenture Capital Fonds soll in Start-ups investiert werden, um deren krisenbedingt verzögerte Umsetzung von Geschäftsmodellen besser zu ermögli- chen. Je Start-up ist ein Investitionsbetrag von € 200.000 bis € 1 Mio. vorgesehen.  ■ Senkung der Umsatzsteuer auf 5 % Der Steuersatz ermäßigt sich auf die Abgabe von Speisen und Getränken (alkoholische und nicht-alkoholische) für den Zeitraum von 1.7.2020 bis 31.12.2020 auf 5 %. Diese Reduktion des Steuersatzes kann neben den Gastronomiebetrieben auch die Abgabe von Speisen und Getränken in Konditoreien, Bä- ckereien, Fleischereibetrieben oder Schutz- hütten betreffen. Ebenso wurde die Umsatzsteuer für Übernachtungen in Hotels, anderen Beher- bergungsbetrieben und auf Campingplät- zen auf 5 % gesenkt. Eine Weitergabe der Umsatzsteuersenkung an den Kunden ist nicht zwingend notwendig. Beispiel: Ein Gastwirt mit Gewerbeberechti- gung gem. § 111 GewO verkauft einem Kun- den ein Glas Bier und ein Wiener Schnitzel mit Erdäpfelsalat. Sowohl das Getränk als auch die Speise unterliegen dem ermäßigten Steuersatz von 5 %. Essensgutscheine Gutscheine für Mahlzeiten, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zur Verfügung stellen, sind seit 1.7.2020 bis zu einemWert von € 8 (vorher € 4,40) pro Arbeitstag steuerfrei, wenn die Gutscheine nur am Arbeitsplatz oder in einer Gaststätte zur dortigen Konsu- mation eingelöst werden können. Können die Gutscheine auch zur Bezahlung von Lebensmitteln verwendet werden, sind sie bis zu einem Betrag von € 2 (vorher € 1,10) pro Arbeitstag steuerfrei. Für diese Maß- nahme ist keine zeitliche Befristung vorge- sehen. Absetzbarkeit von Geschäftsessen Geschäftsessen, die bisher unter bestimm- ten Voraussetzungen in Höhe von 50 % als Betriebsausgabe geltend gemacht wer- den konnten, sind nun vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 im Ausmaß von 75 % absetzbar. Pauschalierungsgrenze Weiters wurde die Gastgewerbepauschalie- rungsverordnung geändert. Die Pauscha- lierungsgrenze wurde von € 255.000 auf € 400.000 Jahresumsatz erhöht. Außerdem wurde in der Verordnung das Grundpauschale von 10 % auf 15 % angeho- ben. Schaumweinsteuer Sekt und Champagner waren von der Schaumweinsteuer in Höhe von € 100 je Hektoliter umfasst. Seit dem 1.7.2020 ist ein Nullsatz für Schaumweine vorgesehen.  ■ CORONA-HILFE Wirtshaus-Paket für Gastronomiebetriebe Das Wirtshaus-Paket enthält ein Maßnahmenbündel aus steuerlicher Entlastung sowie Anreize zur Steigerung des Konsums. Eine Nachbesserung des ursprünglich geplanten Hilfspakets hat es bezüglich der Umsatzsteuer gegeben. ©hedgehog94

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