KlientenJournal 3/2021

8160 Weiz Birkfelder Straße 25 Tel. +43 3172 3780-0 , Fax -7 E-Mail: office@kapas.at 8280 Fürstenfeld Augustinerplatz 3 Tel. +43 3382 52506, Fax -33 E-Mail: fuerstenfeld@kapas.at Editorial Dr. Ulrike Schickhofer AUSGABE 3 / 2021 www.kapas.at 8200 Gleisdorf Neugasse 111 Tel. +43 3112 26670-0, Fax -22 E-Mail: gleisdorf@kapas.at Noch immer steht die Pandemie im Zentrum der steuerlichen Neuigkeiten. COVID-19-Förderungen und Kurzarbeit wurden verlängert und der Ausfallsbo- nus auf Zimmervermieter sowie Wein-, Most- und Almausschank ausgeweitet. Die Finanz schaut mittlerweile genauer hin, wer in welchem Ausmaß COVID- 19-Förderungen erhalten hat. Die Über- prüfung, ob alle Fördervorgaben ein- gehalten wurden, wird in der Regel im Rahmen von Außenprüfungen durch- geführt. Geprüft werden die Richtig- keit und Plausibilität der angegebenen Daten und vorgelegten Unterlagen. Ein Auge hat die Finanz auch auf die Nutzung von Elektrofahrzeugen gewor- fen. Aufgrund der steuerlichen Vorteile haben sich immer mehr Unternehmer entschieden, ein Elektrofahrzeug zu erwerben. Das Verhältnis zwischen pri- vater und unternehmerischer Nutzung wird nun verstärkt geprüft. Manche dieser Themen werfen viel- leicht weitere Fragen bei Ihnen auf - wir freuen uns auf Ihre Mail oder einen Anruf. CORONA-HILFE Corona: Finanzamt prüft nun COVID-19-Förderungen! Mit dem Bundesgesetz über die Prüfung von Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie (CFPG) wird die nachträgliche Kontrolle der unterschiedlichen Förde- rungen zur Bewältigung der COVID-19-Krise ermöglicht. Die Überprüfung, ob alle Fördervorgaben eingehalten wurden, wird in der Regel im Rahmen von Außenprüfungen durch das Finanzamt durchgeführt. Aufgrund des CFPG werden folgende Förderungen kontrolliert: 1. Finanzielle Maßnahmen auf Grundlage des ABBAG-Gesetzes: a) Zuschüsse (Fixkostenzuschuss I+II, Verlustersatz, Lockdown-Umsatzer- satz, Ausfallsbonus) b) Haftungen betreffend Finanzierungen, für die die Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) oder die Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH (ÖHT) das Kreditrisiko vollständig übernom- men haben (Garantieübernahmen) 2. Zuschüsse aus dem Härtefallfonds 3. Kurzarbeitsbeihilfen 4. Förderungen aus dem Non-Profit-Organi- sationen Unterstützungsfonds 5. Überbrückungsfinanzierung für Künstle- rinnen und Künstler 6. COVID-19-Investitionsprämie für Unter- nehmen Geprüft werden die Richtigkeit und Plausi- bilität der vom Förderwerber angegebenen Daten und vorgelegten Unterlagen. © Tyler Olson  Zur Überprüfung der COVID-19-Förderungen wurde ein eigenes Gesetz beschlossen.

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