KlientenJournal 4/2020

8160 Weiz Birkfelder Straße 25 Tel. +43 3172 3780-0 , Fax -7 E-Mail: office@kapas.at 8280 Fürstenfeld Augustinerplatz 3 Tel. +43 3382 52506, Fax -33 E-Mail: fuerstenfeld@kapas.at Editorial Dr. Ulrike Schickhofer AUSGABE 4 / 2020 www.kapas.at 8200 Gleisdorf Neugasse 111 Tel. +43 3112 26670-0, Fax -22 E-Mail: gleisdorf@kapas.at Die von der Corona-Pandemie ausge- löste Wirtschaftskrise wird uns noch einige Zeit begleiten. Jetzt sollten Sie alle Möglichkeiten, die Ihnen die Maßnahmenpakete bieten, ausnüt- zen. Etwa den Fixkostenzuschuss oder den NPO-Zuschuss für gemeinnützige Vereine. Wer auch durch die Hilfe der Bundes- regierung nicht ausreichend Unter- stützung findet, kann noch auf andere Möglichkeiten zurückgreifen, um den Bestand seines Unternehmens zu si- chern. Unsere Info kann Ihnen einige Anregungen geben, aber eine individu- elle Beratung nicht ersetzen. Nehmen Sie diese bitte rechtzeitig in Anspruch. Je früher wir Ihnen unter die Arme grei- fen können, desto mehr Erfolg werden wir damit haben. Für die gute Zusammenarbeit und das uns entgegengebrachte Vertrau- en bedanken wir uns herzlich! Trotz der widrigen Umstände wünschen wir Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit und ein paar Tage verdienter Erholung. Wir werden Ihnen auch 2021 wieder als verlässlicher Berater zur Seite stehen! CORONA-HILFE Fixkostenzuschuss Phase II Durch die Verordnung des Finanzministers und die Richtlinie zum Fixkostenzuschuss Phase II, deren Genehmigung durch die EU-Kommission noch ausständig ist, ergeben sich im Vergleich zum bisherigen Fixkostenzuschuss einige Änderungen und Verbesserungen. Der Fixkostenzuschuss ist neben den steuer- lichen Maßnahmen, der Investitionsprämie und der Kurzarbeitsregelung ein wichtiges Instrument zur Bewältigung der Covid-Wirt- schaftskrise. Vor allem kleinere und mittlere Unternehmen, die erhebliche Umsatzein- bußen erleiden, sind auf die Fixkostenzu- schüsse angewiesen. ǜ Gefördert werden die laufenden Fixkosten aus einer operativen inländischen Tätigkeit, die bei einem Covid-19-bedingten Umsatz- ausfall von mindestens 30 % (bisher 40 %) angefallen sind. ǜ Die Antragstellung für Phase II ist seit 16.9.2020 (1. Tranche) möglich und umfasst 50 % des voraussichtlich auszubezahlenden Betrags. Die 2. Tranche kann ab 16.12.2020 beantragt werden, mit ihr kommt der ge- samte noch nicht ausbezahlte Fixkostenzu- schuss II zur Auszahlung. Anträge können bis 31.8.2021 gestellt werden. ǜ Der Fixkostenzuschuss berechnet sich nicht wie bisher stufenweise (z.B. bei 40 % Ausfall 25 % Ersatz), sondern linear (bei 35 % Umsatzausfall werden 35 % der Fixkosten erstattet). Die Erstattung kann bis zu 100 % betragen. Die Untergrenze der Zuschusshöhe liegt bei € 500, die Obergrenze bei € 5 Mio. ǜ Als Antrags- und Umsatzvergleichszeit- raum kann entweder eine quartalsweise Betrachtung (3. und 4. Quartal 2020 oder 4. Quartal 2020 und 1. Quartal 2021) oder eine monatliche Betrachtung (aus neun monat- lichen Betrachtungszeiträumen zwischen ©Drazen  Fixkostenzuschuss: Hilfe für kleine und mittlere Unternehmen

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