KlientenJournal 4/2021

8160 Weiz Birkfelder Straße 25 Tel. +43 3172 3780-0 , Fax -7 E-Mail: office@kapas.at 8280 Fürstenfeld Augustinerplatz 3 Tel. +43 3382 52506, Fax -33 E-Mail: fuerstenfeld@kapas.at Editorial Mag. Rainer Trinkl AUSGABE 4 / 2021 www.kapas.at 8200 Gleisdorf Neugasse 111 Tel. +43 3112 26670-0, Fax -22 E-Mail: gleisdorf@kapas.at Den Medien haben Sie sicher schon die Eckpunkte der geplanten Steuer- reform entnommen. Lohn- und Ein- kommensteuer werden gesenkt, die Körperschaftsteuer ebenfalls. Ab 2022 müssen wir für Autofahren und Heizen eine CO2-Steuer bezahlen. Eine gute Nachricht ist die Erhöhung des Familienbonus von € 1.500 auf € 2.000 pro Kind und Jahr ab 1.7.2022. Hinzu kommt die Erhöhung des Kin- dermehrbetrages auf € 450. Von einer Reduktion der Krankenversicherungs- beiträge ab Juli 2022 sollen besonders einkommensschwache Personen und Familien profitieren. Wenn die Steuerreform 2022 endgültig als Gesetz vorliegt, werden wir Sie in unserer Info darüber im Detail infor- mieren. Noch gilt es abzuwarten, was im Parlament genau beschlossen wird. Für die bevorstehenden Feiertage wünschen wir Ihnen gute Erholung. Die haben Sie sich nach diesem Jahr redlich verdient. Wir freuen uns, Ihnen im neuen Jahr 2022 wieder als verläss- licher Berater zur Verfügung stehen zu dürfen! ERGEBNISPLANUNG 2021 Steuern sparen zum Jahresende Für Unternehmer ist es empfehlenswert, rechtzeitig vor dem Jahresende noch sämtliche Möglichkeiten, das steuerliche Ergebnis 2021 zu optimieren, auszuschöpfen. In diesem Zusammenhang sollte auch ein Budget für das Jahr 2022 erstellt werden, in welchem die eventuell vorgezogenen Investitionen zum Jahresende berücksichtigt werden. Somit haben Sie als Unternehmer einen Über- blick, ob die getätigten Investitionen nicht nur steuerlich für das Jahr 2021, sondern auch unternehmerisch sinnvoll sind. Folgende aus- gewählte Steuertipps sollen bei der Optimie- rung des steuerlichen Einkommens helfen: Ausnutzen von Abschreibungsmöglichkeiten Werden noch heuer Investitionen getätigt und erfolgt die Inbetriebnahme dieser Wirtschafts- güter noch bis spätestens 31.12.2021, so steht, wenn das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr entspricht, noch eine Halbjahres-Abschrei- bung im Jahr 2021 zu. Dies gilt auch dann, wenn die Bezahlung erst im darauffolgenden Jahr erfolgt. Investitionen mit Anschaffungs- kosten bis € 800 (exklusive Umsatzsteuer) können grundsätzlich in voller Höhe als gering- wertige Wirtschaftsgüter abgesetzt werden. Für Wirtschaftsgüter, die nach dem 30.6.2020 angeschafft wurden, wurde als Alternative zur „herkömmlichen“ linearen Abschreibung für bestimmte Wirtschafts- güter die Möglichkeit einer degressiven Abschreibung eingeführt. Diese Form der Abschreibung erfolgt nach einem unverän- derlichen Prozentsatz von höchstens 30 % vom jeweiligen (Rest-)Buchwert. Zudem ist für Gebäude , die nach dem 30.6.2020 angeschafft oder hergestellt wurden, eine beschleunigte Abschreibung © deagreez  Jetzt noch Steuern für 2021 sparen!

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