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Corona-Familienhärteausgleich – 15.4.

Veröffentlicht am 15.04.2020 -

Corona-Familienhärteausgleich

 

Das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend stellt 30 Millionen Euro aus dem Familienlastenausgleichsfonds für den Corona-Familienhärteausgleich zur Verfügung.
Ab 15. April 2020 kann eine Unterstützung aus dem Corona-Familienhärteausgleich bean-tragt werden.

Voraussetzungen:

Grundvoraussetzung ist, dass die Familie ihren Hauptwohnsitz in Österreich hat und dass zum Stichtag 28.02.2020 für mindestens ein im Familienverband lebendes Kind Familienbeihilfe bezogen wurde.

Für unselbstständig Erwerbstätige:
Mindestens ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil, der am 28.02.2020 beschäftigt war, hat aufgrund der Corona-Krise seinen Arbeitsplatz verloren oder wurde in Corona-Kurzarbeit gemeldet.

Für selbstständig Erwerbstätige:
Mindestens ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil ist aufgrund der Corona-Krise in eine finanzielle Notsituation geraten und zählt zum förderfähigen Kreis natürlicher Personen aus dem Härtefallfonds der WKÖ.

Das aktuelle Einkommen der Familie darf eine bestimmte Grenze gestaffelt nach Haushaltsgröße nicht überschreiten.

Antragstellung:

Der Antrag erfolgt per E-Mail an corona-hilfe@bmafj.gv.at und muss folgendes enthalten:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Kopie (Foto) der Bankkarte des Kontos, das als Überweisungskonto im Antrag genannt wird
  • Bei unselbstständig Erwerbstätigen: Einkommensbeleg per 28.02.2020 und entweder ein Beleg der AMS-Leistung oder über die Höhe des Corona-Kurzarbeitsentgelts
  • Bei selbstständig Erwerbstätigen: Einkommensteuerbescheid 2017 und ein Nachweis darüber, dass der/die Antragsteller/in zum förderfähigen Kreis natürlicher Personen aus dem Härtefallfonds der WKÖ zählt sowie eine Bestätigung der Höhe der Zuwendung
  • allfällige weitere Einkommensbelege der Familie (des Partners oder der Partnerin)

Bitte alle Beilagen in gut lesbarer Qualität im jpg-Hochformat oder als pdf anschließen!

Sollten Sie keinen Drucker zur Verfügung haben, können Sie das Antragsformular ausfüllen, abspeichern und unter Anschluss einer Ausweiskopie (Foto von Reisepass, Personalausweis, oder Führerschein) mit den übrigen Unterlagen in einer E-Mail senden.
In Ausnahmefällen können Anträge auch per Post geschickt werden: Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend, Abt. II/4, Untere Donaustraße 13-15, 1020 Wien.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit, Jugend und Familie Stand: 15. April 2020

Disclaimer: Diese Infos sind ein kostenloses Service Ihres Steuerberaters. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Es können daraus keinerlei Haftungsansprüche, insbesondere von Autoren, Mitarbeitern oder Verlag geltend gemacht werden. Diese Info stellt eine Basisinformation dar, die eine detaillierte Information und Beratung nicht ersetzen kann. Gerne beraten wir Sie dazu im Detail.

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