Corona-Virus: Hilfe für Ihr Unternehmen von Ihrem Steuerberater

Einschränkungen in den Betrieben – Stand 18.3. 19:30 Uhr

Veröffentlicht am 19.03.2020 -

Aktualisierte Liste zu Einschränkungen in den Betrieben

 

Laut der Verordnung des Sozialministeriums betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ist das Betreten des Kundenbereichs von Betriebsstätten des Handels und von Dienstleistungsunternehmen sowie von Freizeit- und Sportbetrieben zum Zweck des Erwerbs von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder der Benützung von Freizeit- und Sportbetrieben ab Montag, 16. März 2020, untersagt.

Hier finden Sie eine laufend aktualisierte Liste der WKO zu den Einschränkungen in den Betrieben.

Disclaimer: Diese Infos sind ein kostenloses Service Ihres Steuerberaters. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Es können daraus keinerlei Haftungsansprüche, insbesondere von Autoren, Mitarbeitern oder Verlag geltend gemacht werden. Diese Info stellt eine Basisinformation dar, die eine detaillierte Information und Beratung nicht ersetzen kann. Gerne beraten wir Sie dazu im Detail.

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