Corona-Virus: Hilfe für Ihr Unternehmen von Ihrem Steuerberater

Fristverlängerung für die Einreichung der Abgabenerklärung – 24.3. 16:30 Uhr

Veröffentlicht am 24.03.2020 -

Fristverlängerung für Abgabenerklärungen!

 

Das Finanzministerium hat die Frist für die Einreichung der Jahres-Abgabenerklärung von Ende April bzw. Ende Juni einheitlich auf  den 31. August 2020 verlängert.  Diese Fristverlängerung gilt für die Abgabenerklärungen für die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer, die Umsatzsteuer sowie für die Feststellung der Einkünfte.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, steuerliche Erleichterungen über ein einziges Formular unbürokratisch zu beantragen. Das umfasst neben der Herabsetzung der Vorauszahlungen, der Nichtfestsetzung von Säumniszuschlägen auch umfassende Zahlungserleichterungen (Stundung, Ratenzahlung).

Quelle: https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2020/maerz/fristverlaengerung-abgabenerklaerung.html

Disclaimer: Diese Infos sind ein kostenloses Service Ihres Steuerberaters. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Es können daraus keinerlei Haftungsansprüche, insbesondere von Autoren, Mitarbeitern oder Verlag geltend gemacht werden. Diese Info stellt eine Basisinformation dar, die eine detaillierte Information und Beratung nicht ersetzen kann. Gerne beraten wir Sie dazu im Detail.

Mitarbeiter gewinnen, Hompage effektiv nutzen.
Ihre Recruiting Website