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Handel und Kurzarbeit – 16.4.

Veröffentlicht am 16.04.2020 -

Handel und Kurzarbeit

 

Wenn sich für MitarbeiterInnen, die derzeit in Kurzarbeit sind, Änderungen der Arbeitszeiten ergeben, melden Sie diese unbedingt vor der Änderung per E-Mail der Wirtschaftskammer Wien und der Gewerkschaft.

Beziehen sich die Änderungen auf

Achtung: Bei Mischbetrieben gelten jene Gewerkschaftsgruppen, die in Ihrem Kollektivvertrag angeführt ist.

Quelle: WKW

Disclaimer: Diese Infos sind ein kostenloses Service Ihres Steuerberaters. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Es können daraus keinerlei Haftungsansprüche, insbesondere von Autoren, Mitarbeitern oder Verlag geltend gemacht werden. Diese Info stellt eine Basisinformation dar, die eine detaillierte Information und Beratung nicht ersetzen kann. Gerne beraten wir Sie dazu im Detail.

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