Corona-Virus: Hilfe für Ihr Unternehmen von Ihrem Steuerberater

Risikogruppe – Freistellungsmöglichkeit bis 30.6.2020 verlängert – 28.5. 11:55 Uhr

Veröffentlicht am 28.05.2020 -

Risikogruppe – Freistellungsmöglichkeit bis 30.6.2020 verlängert

 

Dienstnehmer und Lehrlinge mit COVID-19-Risiko-Attest  haben einen Anspruch auf Freistellung, sofern nicht die Arbeitsleistung im Home-Office erbracht werden kann oder mittels geeigneter Maßnahmen in der Arbeitsstätte die Ansteckungsgefahr mit größtmöglicher Sicherheit ausgeschlossen werden kann.

Für den Fall einer Freistellung sind dem Dienstgeber neben dem Entgelt inklusive Zulagen und anteiligen Sonderzahlungen sämtliche Lohnnebenkosten (Steuern, Abgabe, SV- und sonstige Beiträge) über Antrag beim zuständigen Krankenversicherungsträger, der binnen sechs Wochen nach dem Ende der Freistellung einzubringen ist, zu ersetzen.
Die Freistellung kann für die Dauer der COVID-19-Pandemie konnte bislang längstens 31.05.2020 erfolgen. Durch Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend wurde dieser Freistellungszeitraum bis 30.06.2020 verlängert.

 

Quelle: WKNoe

Disclaimer: Diese Infos sind ein kostenloses Service Ihres Steuerberaters. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Es können daraus keinerlei Haftungsansprüche, insbesondere von Autoren, Mitarbeitern oder Verlag geltend gemacht werden. Diese Info stellt eine Basisinformation dar, die eine detaillierte Information und Beratung nicht ersetzen kann. Gerne beraten wir Sie dazu im Detail.

Mitarbeiter gewinnen, Hompage effektiv nutzen.
Ihre Recruiting Website