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Sonderpaket für Tourismus und Gastronomie – 15.6. 15:30 Uhr

Veröffentlicht am 15.06.2020 -

Sonderpaket für Tourismus und Gastronomie

 

Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie auf 5%

  • Es wird ein befristeter, ermäßigter Umsatzsteuersatz von 5% eingeführt.
  • Die Senkung betrifft Abgaben von Speisen und Getränken (aktuell bei 10/20%) sowie alkoholische Getränke (aktuell bei 20%).
    Davon erfasst sind Gastgewerbe im Sinne der Gewerbeordnung (§ 111 GewO 1994), aber auch Schutzhütten und Buschenschänke.
  • Ebenfalls vereinbart ist die USt-Senkung auf 5% für Kunst- und Kulturbetriebe, wie Theater, Konzerte, Museen und Kinos (bisher 10/13%).
  • Der ermäßigte Steuersatz wird für den Zeitraum von 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 gelten.

 

Darüber werden die Steuerstundungen um dreieinhalb Monate bis zum 15. Jänner 2021 verlängert.

  • Die Steuerstundungen werden automatisch verlängert – somit muss nicht erneut ein Antrag gestellt werden.
  • Für die Dauer der Stundungen fallen keine Zinsen an.

 

Folgende weitere Maßnahmen werden in den nächsten Tagen bis zur Regierungsklausur fixiert:

  • Verlustrücktrag. Der Verlustrücktrag wird ermöglichen, Verluste der aktuellen Periode mit Gewinnen aus der Vorperiode aufzurechnen.
  • Fixkostenzuschuss. Der direkte und sofortige Zuschuss zur Deckung von Fixkosten wird verlängert und adaptiert. Er wird vor allem an die Gegebenheiten der stark betroffenen Branchen angepasst werden.
  • Moratorium für KMU der Tourismus und Freizeitwirtschaft. Neben den Personalkosten stellen Bankverbindlichkeiten bei den KMU der Tourismus- und Freizeitwirtschaft die größte Herausforderung bei der Liquidität dar. Mit dem Moratorium soll die Liquidität durch Aussetzung von Kreditraten sichergestellt werden.

 

Quelle: Bundesministerium Landwirtschaft, Regionen und Tourismus. Stand: 12.06.2020

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