Corona-Virus: Hilfe für Ihr Unternehmen von Ihrem Steuerberater

Verlängerung der COVID-19-Kurzarbeit – 12.5. 15:48 Uhr

Veröffentlicht am 12.05.2020 -

Verlängerung der COVID-19-Kurzarbeit

 

  • Für die Verlängerung der Kurzarbeit über Ende Mai 2020 hinaus wird über eine neue Sozialpartnervereinbarung verhandelt.
  • Die technische Abwicklung für die Verlängerung wird über das eAMS-Konto erfolgen.
  • Die Frist, wonach die Verlängerung vier Wochen vor Ende der ersten Kurzarbeitsphase bekannt gegeben werden muss, wird derzeit ausgesetzt.

Infos zur COVID-19-Kurzarbeit

Quelle: WKW

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