MandantenJournal 1/2020

Editorial Wir sind gerne für Sie da! Sprechen Sie uns an. Dahlemstraße 12 63741 Aschaffenburg Telefon: 0 60 21 / 3 46 10 Telefax: 0 60 21 / 3 46 18 0 e-mail: aschaffenburg@lucks-lucks.com Ernst-Mey-Straße 1A 04229 Leipzig Telefon: 0341 / 231 802-0 Telefax: 0341 / 231 802-12 e-mail: leipzig@lucks-lucks.com Uferweg 40–42 63571 Gelnhausen Telefon: 0 60 51 / 619 200 Telefax: 0 60 51 / 160 67 e-mail: gelnhausen@lucks-lucks.com Homepage: www.lucks-lucks.com Dank dem seit Dezember geltenden Jahressteuergesetz dürfen sich Ein- kommensteuerpflichtige und Unter- nehmer über neue Möglichkeiten zum Steuersparen freuen. Das Job-Ticket ist nun beispielsweise ganz steuerfrei und Elektrofahrräder können Arbeit- nehmern jetzt bis 2030 steuerfrei überlassen werden. Wie Sie dieses Jahr noch von der neuen Gesetzes- lage profitieren können, haben wir im nebenstehenden Artikel kurz zusam- mengefasst. Auch sonst zeigt diese Ausgabe wie- der, dass es sich lohnt, bei Steuerfra- gen auf dem Laufenden zu bleiben. Etwa beim Artikel über die staatlich geförderte Sparform der „Vermögens- wirksamen Leistungen“, die noch viel zu wenige Arbeitnehmer nutzen. Sie haben weitere Themen, die Sie aktuell interessieren? Dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne mit den auf Ihre ganz spezielle Situation passenden Informationen weiter. Ausgabe 1 / 2020 Job-Ticket: Bekommt ein Arbeitnehmer die Kosten für seine Fahrten zur Firma mit öffentlichen Verkehrsmitteln zusätzlich zum Arbeitslohn erstattet, sind sie nun ganz steuerfrei. Die Pauschalen für Verpflegungsmehrauf- wendungen im Rahmen einer beruflichen Auswärtstätigkeit oder doppelten Haus- haltsführung wurden bei Abwesenheit von mehr als 8 Stunden auf € 14 (bisher € 12) und von mehr als 24 Stunden auf € 28 (bis- her € 24) erhöht. Elektrofahrräder können jetzt verlängert bis 2030 steuerfrei an Arbeitnehmer überlas- sen werden. Bisher war die Steuerfreiheit bis 2022 begrenzt. Werden Fahrräder ohne Elektrounterstüt- zung einem Arbeitnehmer überlassen, kann der geldwerte Vorteil nun pauschal mit 25 % versteuert werden. Weiterbildungsleistungen des Arbeitge- bers können zukünftig auch dann steuerfrei bezahlt werden, wenn sie nur der abstrakten Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit des Arbeitnehmers dienen, wie z. B. Sprach- kurse oder Computerkurse. Weitere Voraus- setzung ist, dass sie keinen überwiegenden Belohnungscharakter haben. EINKOMMENSTEUER Das Jahressteuergesetz 2019 Am 12.12.2019 hat die Bundesregierung nach langen Verhandlungen das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften verabschiedet. Im Folgenden werden einige wichtige Ände- rungen zur Einkommensteuer vorgestellt. ©Halfpoint  Vor allem klimaschonendes Radfahren sollen die neuen Vorschriften weiter fördern.

RkJQdWJsaXNoZXIy OTQ2NzI=