Corona-Virus: Hilfe für Ihr Unternehmen von Ihrem Steuerberater

Corona-Hilfs-Fonds, Zulagen und Bonuszahlungen, Härtefall-Fonds – 8.4.

Veröffentlicht am 09.04.2020 -

Corona-Hilfs-Fonds

Für Unterstützung aus dem Corona-Hilfs-Fonds der Bundesregierung können nun Kreditgarantien beantragt werden. Das gilt für alle Betriebe und alle Branchen. Die Abwicklung erfolgt über die Hausbank.

Zulagen und Bonuszahlungen

Zulagen und Bonuszahlungen, die aufgrund der COVID-19-Krise zusätzlich geleistet werden, sind im Kalenderjahr 2020 bis 3.000 Euro steuerfrei. Es muss sich dabei um zusätzliche Zahlungen handeln, die ausschließlich zu diesem Zweck geleistet werden und üblicherweise bisher nicht gewährt wurden. Sie erhöhen nicht das Jahressechstel und werden auch nicht auf das Jahressechstel angerechnet. Darüber hinaus unterliegen sie auch nicht der Sozialversicherungspflicht.

Härtefall-Fonds

Für die 1. Phase des Härtefall-Fonds der Bundesregierung sind weiterhin Beantragungen möglich.
Für die 2. Phase können voraussichtlich ab 16. April Anträge gestellt werden.

 

Quelle: Wirtschaftskammer Wien

Disclaimer: Diese Infos sind ein kostenloses Service Ihres Steuerberaters. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Es können daraus keinerlei Haftungsansprüche, insbesondere von Autoren, Mitarbeitern oder Verlag geltend gemacht werden. Diese Info stellt eine Basisinformation dar, die eine detaillierte Information und Beratung nicht ersetzen kann. Gerne beraten wir Sie dazu im Detail.

WAS IST NEU 2025?

Frühbucherbonus -10% bis 11.10.2024.