Seit 14. April ist das Betretungsverbot für Betriebe gelockert
Die Zahl der Betriebe, die von der Schließung ausgenommen sind, wurde durch eine neue Verordnung erweitert.
Hier finden Sie eine Kriterienliste für die Öffnung (Interpretation der Wirtschaftskammer).
Geschäfte, die nun für den Kundenverkehr geöffnet sind, müssen besondere Gesundheitsmaßnahmen (wie das Tragen von Gesichtsmasken) beachten.
Hier finden Sie Infoplakate für den Aushang.
Für Geschäfte, die noch nicht öffnen dürfen, gibt es ebenfalls einen Aushang (Geschäft geschlossen) als Download.
Quelle: WKNoe