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Härtefall-Fonds: Bestimmungen überarbeitet – 8.6. 15:02 Uhr

Veröffentlicht am 08.06.2020 -

Härtefall-Fonds: Bestimmungen neuerlich überarbeitet

 

Die Bundesregierung hat die neue Richtlinie für den Härtefall-Fonds veröffentlicht. Sie bringt wesentlichen Verbesserungen:

  1. Insgesamt sind für sechs Betrachtungszeiträume bis zu 12.000 Euro Förderung möglich,
  2. inklusive Comeback- Bonus sind es im Idealfall bis zu 15.000 Euro.
  3. Pro Auszahlung gibt es mindestens 500 Euro.
  4. Der Betrachtungszeitraum wurde bis 15. Dezember verlängert.

 

Quelle: WKW

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