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Neuerungen beim Fixkostenzuschuss – 28.5. 12:05 Uhr

Veröffentlicht am 28.05.2020 -

Alle wichtigen Neuerungen beim Fixkostenzuschuss

 

Die Wirtschaftskammer konnte die Rahmenbedingungen für den Fixkostenzuschuss verbessern:

  • Rascher Vorschuss in der 1. Tranche
  • Die Zahlungen aus dem Härtefall-Fonds werden nicht angerechnet.
  • Der Zuschuss wird bereits ab einer Höhe von € 500 statt € 2.000 gewährt.
  • Wer am 31. Dezember 2019 als „Unternehmen in Schwierigkeit“ gegolten hat, kann dennoch maximal € 200.000 nach der De-minimis-Beihilfenregelung beantragen.
  • Beträgt der Zuschuss maximal € 12.000, können Steuerberater-, Wirtschaftsprüfer- und Bilanzbuchhalterkosten bis € 500 geltend gemacht werden.

 

Quelle: WKW

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