Corona-Virus: Hilfe für Ihr Unternehmen von Ihrem Steuerberater

Mieten reduzieren in Coronakrise – 21.3. 11:45 Uhr

Veröffentlicht am 21.03.2020 -

Mietzinsreduktion oder -entfall bei behördlicher Schliessung

 

Justizministerin Alma Zadic hat klargestellt, dass Mieter, deren Geschäftsräume während der Coronakrise behördlich geschlossen sind, ihren Mietzins reduzieren können. Der Vermieter trage das Risiko, dass der Geschäftsraum wegen außerordentlicher Zufälle nicht genutzt werden könne. Dem Mieter stehe somit eine Mietzinsreduktion oder sogar ein gänzlicher Mietzinsentfall zu.

Quelle: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200320_OTS0192/mieten-reduzieren-in-coronakrise-ruck-erfreut-ueber-klarstellung-der-justizministerin

Disclaimer: Diese Infos sind ein kostenloses Service Ihres Steuerberaters. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Es können daraus keinerlei Haftungsansprüche, insbesondere von Autoren, Mitarbeitern oder Verlag geltend gemacht werden. Diese Info stellt eine Basisinformation dar, die eine detaillierte Information und Beratung nicht ersetzen kann. Gerne beraten wir Sie dazu im Detail.

Mitarbeiter gewinnen, Hompage effektiv nutzen.
Ihre Recruiting Website