Corona-Virus: Hilfe für Ihr Unternehmen von Ihrem Steuerberater

Unterstützung der Sozialversicherung der Selbständigen – 17.3. 12.15 Uhr

Veröffentlicht am 17.03.2020 -

Unterstützung der SVS für ihre Versicherten

 

Wer vom Corona-Virus direkt oder indirekt betroffen ist – durch Erkrankung und Quarantäne oder mit massiven Geschäftseinbußen rechnet und dadurch Zahlungsschwierigkeiten hat, hat die Möglichkeit, auf Antrag seine Beiträge stunden lassen oder in Raten zu bezahlen und die Beitragsgrundlage herabzusetzen. Zudem ist auch eine gänzliche oder teilweise Nachsicht der Verzugszinsen möglich.

Die Anträge zur Stundung und Ratenzahlung können formlos schriftlich per E-Mail oder direkt per Online-Formular eingebracht werden. Die Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage kann online mit diesem Formular erfolgen.

Zudem sind die SVS-Kundenberater telefonisch unter 050 808 808 von Montag bis Donnerstag zwischen 7.30 Uhr und 16.00 Uhr sowie am Freitag zwischen 7.30 Uhr und 14.00 Uhr erreichbar und erarbeiten eine individuelle Lösung.

Quelle: https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.857657&portal=svsportal&viewmode=content

Disclaimer: Diese Infos sind ein kostenloses Service Ihres Steuerberaters. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Es können daraus keinerlei Haftungsansprüche, insbesondere von Autoren, Mitarbeitern oder Verlag geltend gemacht werden. Diese Info stellt eine Basisinformation dar, die eine detaillierte Information und Beratung nicht ersetzen kann. Gerne beraten wir Sie dazu im Detail.

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