Finanzstrafrecht-
liches Risiko bei
Rückstellungen
Sollte eine Rückstellungsbildung
nicht hinreichend dokumentiert
und begründet sein, kann das
finanzstrafrechtlichen Konse-
quenzen haben.
Im Steuerrecht dürfen Rückstel-
lungen für Verbindlichkeiten nur
dann gebildet werden, wenn
konkrete Umstände nachgewiesen
werden können, nach denen mit dem
Vorliegen oder dem Entstehen einer
Verbindlichkeit ernsthaft zu rechnen
ist. Steuerlich
unzulässig
ist die
Bildung von
Pauschalrückstellungen
.
Solche liegen vor, wenn die Wahr-
scheinlichkeit der Inanspruchnahme
gegeben ist, ohne dass bereits
konkrete Umstände eine Verbind-
lichkeit erwarten lassen. Sie werden
anhand von Erfahrungswerten ange-
setzt wie etwa vom Umsatz abgelei-
tete Rückstellungen für Gewährleis-
tungen oder Garantiepflichten.
Dokumentation, Begründung und
Offenlegung
Sollte die Abgabenbehörde zur
Ansicht gelangen, dass eine Rück-
stellungsbildung steuerlich unzu-
lässig ist, kann das neben einer
abgabenrechtlichen Nachforderung
auch zu
finanzstrafrechtlichen Kon-
sequenzen
führen. Um den Vorsatz
zur Abgabenhinterziehung ent-
kräften zu können, ist zumindest
eine hinreichende Dokumentation,
Begründung und unter Umständen
Offenlegung der Rückstellung gegen-
über den Finanzbehörden empfeh-
lenswert.
Selbstanzeige anzudenken?
Sollten hinsichtlich einer bereits
erfolgten
Rückstellungsbildung
„Restbedenken“ bestehen, so
könnte eine strafbefreiende Selbst-
anzeige angedacht werden. Wir
unterstützen und beraten Sie dabei
gerne!
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RUBRIK
Internationale
Konten-Meldepflicht
Viele Staaten haben eine Vereinbarung über einen automatischen Informationsaus-
tausch betreffend Finanzkonten. Steuerhinterzieher haben es dadurch erheblich
schwerer, Einkommensquellen zu verbergen.
2017 werden Geldhäuser die Daten all ihrer
nicht im Inland ansässigen Bankkunden
einmal jährlich erfassen und diese an die
nationalen Finanzbehörden weiterleiten.
Für die österreichischen Finanzinstitute
bedeutet das, dass die Kontendaten des
vorangegangenen Kalenderjahres jeweils
bis Ende Juni an ihr zuständiges Finanzamt
zu melden sind. Umgekehrt wird auch Öster-
reich aus anderen Staaten
bereits 2017
Daten für das Jahr 2016
erhalten.
Übergangsfristen für Bestandskonten
Die Finanzbehörden reichen die verschlüs-
selten Daten dann an die Steuerbehörden
der Heimatländer weiter. Gemeldet werden
unter anderem Name, Adresse, Konto-
nummer, Kontostände von Depots und
Einlagenkonten, Kapitalerträge (wie Zinsen,
Dividenden und sonstige Erträge) sowie
Verkaufserlöse aus Finanzgeschäften, Treu-
handgesellschaften und Stiftungen.
Hinsichtlich des Zeitpunktes der erst-
maligen Meldepflicht ist zwischen beste-
henden Konten und Neukonten zu unter-
scheiden. Bei
Neukonten
(Eröffnung ab
1.10.2016) hat die Bank eine Meldung der
relevanten Kontodaten bis 30.6.2017 abzu-
geben. Hinsichtlich der erstmaligen Melde-
pflicht für
Bestandskonten
(Eröffnung bis
30.9.2016) sind abhängig vom Wert des
jeweiligen Kontos sowie dem Inhaber des
Kontos (natürliche Person oder Rechts-
träger)
unterschiedliche Übergangsfristen
bis 2019 vorgesehen.
Offenlegung im Zuge einer
Selbstanzeige?
Sollten daher Bankkonten bei ausländi-
schen Geldinstituten bestehen und auf
die Besteuerung der daraus resultierenden
Erträge bislang „vergessen“ worden sein,
kann eine Offenlegung im Zuge einer
Selbst-
anzeige
in Erwägung gezogen werden.
Zu beachten ist jedoch, dass die straf-
befreiende Wirkung einer Selbstanzeige
nur dann eintritt, wenn die Tat noch nicht
entdeckt wurde und keine Verfolgungs-
handlungen gesetzt wurden. Im Hinblick
auf die Meldungen der Kontodaten ist daher
rasches Handeln geboten
. Wir unterstützen
und beraten Sie dabei gerne!
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Geld am Konto im Ausland? 2017 werden diese Daten erfasst.
Automatisierte
Arbeitnehmerveranlagung
Ab der Veranlagung 2017 werden
bestimmte Sonderausgaben automa-
tisch in der Steuererklärung berück-
sichtigt. Deshalb müssen Organisati-
onen, die Spenden empfangen, den
Vor- und Zunamen und das Geburts-
datum des Spenders der Finanz
melden. Die Sonderausgaben können
nicht mehr vomSpender in der Steuer
erklärung geltend gemacht werden.
Welche Sonderausgaben welcher Orga-
nisationen automatisch berücksichtigt
werden, darüber geben wir Ihnen gerne
Auskunft.
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