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A-8160 Weiz, Birkfelder Straße 25

Tel. +43 3172 3780-0, Fax +43 3172 3780-7

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office@wesonig.at

A-8280 Fürstenfeld, Augustinerplatz 3

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AUSGABE 2 / 2017

Editorial

Wir beraten Sie gerne: Weiz: +43 3172 3780 – 0, Fürstenfeld: +43 3382 52506

Mag. Jürgen Ritter

©RichardMayr

Seit dem 1.4.2017 gilt bereits die

Verpflichtung, Aufzeichnungen einer

Registrierkasse durch eine technische

Sicherheitseinrichtung gegen Manipu-

lation zu schützen. Wurde dieser Ver-

pflichtung vorsätzlich nicht rechtzeitig

nachgekommen, droht eine Geldstrafe

von bis zu € 5.000. Lag das aber an

Lieferengpässen, wird in der Regel von

der Verhängung einer Strafe abgese-

hen. Immerhin sind begünstigte

Vereine für bestimmte Bereiche zur

Gänze von der Einzelaufzeichnungs-,

Registrierkassen- und Belegerteilungs-

pflicht befreit.

Mit 1.3.2017 wurden die bisher beste-

henden vier Pauschalvarianten des

Kinderbetreuungsgeldes zu einer

Pauschalvariante in Form des „Kinder-

betreuungsgeld-Kontos“ zusammen-

geführt. Zusätzlich wurde ein Partner-

schaftsbonus geschaffen. Ob sich das

für die jeweiligen Bezieher rechnet, ist

im Einzelfall durchzurechnen.

Gerne sind wir da, um Sie in einzel-

nen Fällen zu unterstützen. Jedenfalls

möchten wir Ihnen eine tolle Urlaubs-

saison wünschen. Erholen Sie sich gut

und kommen Sie gesund und motiviert

zurück!

FAMILIEN

Neues Kinderbetreuungsgeld-

Konto sorgt für viel Verwirrung

Mit 1.3.2017 wurden die bisher beste-

henden vier Pauschalvarianten des

Kinderbetreuungsgeldes zu einer

Pauschalvariante in Form des „Kinderbe-

treuungsgeld-Kontos“ zusammengeführt.

Daneben besteht aber weiterhin das einkom-

mensabhängige

Kinderbetreuungsgeld.

Zusätzlich wurde als neue Leistung ein

Part-

nerschaftsbonus

geschaffen. Das pauschale

Kinderbetreuungsgeld als Konto schließt das

einkommensabhängige Kinderbetreuungs-

geld aus und umgekehrt.

Pauschalvariante als Grundvariante

Bei der Pauschalvariante (Kinderbetreuungs-

geld-Konto) als Grundvariante steht dem

Anspruchsberechtigten für eine Dauer von

bis zu 365 Tagen

ab der Geburt des Kindes

ein Betrag von

€ 33,88 täglich

zu. Wird das

Kinderbetreuungsgeld nicht für die komplette

Dauer von 365 Tagen in Anspruch genommen,

so führt dies zu keinem erhöhten Tages-

beitrag. Wie bisher können sich die Eltern

maximal

zweimal

beim Bezug des Kinder-

betreuungsgeldes

abwechseln

; somit liegen

maximal 3 Bezugsblöcke vor. In diesem Fall

verlängert sich die Bezugsdauer auf insge-

samt 456 Tage ab Geburt des Kindes. Die

Mindestbezugsdauer muss pro Bezugsblock

ununterbrochen 61 Tage betragen.

Die Anspruchsdauer des pauschalen

Kinderbetreuungsgeld-Kontos kann auf bis

zu 851 Tage ab Geburt des Kindes

verlängert

werden (flexible Inanspruchnahme). Bei

einer verlängerten Anspruchsdauer verringert

Neues Kinderbetreuungsgeld-Konto: Wer hat nun worauf Anrecht?

©MonkeyBusiness |adobe.stock