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Editorial
Wir beraten Sie gerne: Weiz: +43 3172 3780 – 0, Fürstenfeld: +43 3382 52506
Mag. Jürgen Ritter
©RichardMayr
Seit dem 1.4.2017 gilt bereits die
Verpflichtung, Aufzeichnungen einer
Registrierkasse durch eine technische
Sicherheitseinrichtung gegen Manipu-
lation zu schützen. Wurde dieser Ver-
pflichtung vorsätzlich nicht rechtzeitig
nachgekommen, droht eine Geldstrafe
von bis zu € 5.000. Lag das aber an
Lieferengpässen, wird in der Regel von
der Verhängung einer Strafe abgese-
hen. Immerhin sind begünstigte
Vereine für bestimmte Bereiche zur
Gänze von der Einzelaufzeichnungs-,
Registrierkassen- und Belegerteilungs-
pflicht befreit.
Mit 1.3.2017 wurden die bisher beste-
henden vier Pauschalvarianten des
Kinderbetreuungsgeldes zu einer
Pauschalvariante in Form des „Kinder-
betreuungsgeld-Kontos“ zusammen-
geführt. Zusätzlich wurde ein Partner-
schaftsbonus geschaffen. Ob sich das
für die jeweiligen Bezieher rechnet, ist
im Einzelfall durchzurechnen.
Gerne sind wir da, um Sie in einzel-
nen Fällen zu unterstützen. Jedenfalls
möchten wir Ihnen eine tolle Urlaubs-
saison wünschen. Erholen Sie sich gut
und kommen Sie gesund und motiviert
zurück!
FAMILIEN
Neues Kinderbetreuungsgeld-
Konto sorgt für viel Verwirrung
Mit 1.3.2017 wurden die bisher beste-
henden vier Pauschalvarianten des
Kinderbetreuungsgeldes zu einer
Pauschalvariante in Form des „Kinderbe-
treuungsgeld-Kontos“ zusammengeführt.
Daneben besteht aber weiterhin das einkom-
mensabhängige
Kinderbetreuungsgeld.
Zusätzlich wurde als neue Leistung ein
Part-
nerschaftsbonus
geschaffen. Das pauschale
Kinderbetreuungsgeld als Konto schließt das
einkommensabhängige Kinderbetreuungs-
geld aus und umgekehrt.
Pauschalvariante als Grundvariante
Bei der Pauschalvariante (Kinderbetreuungs-
geld-Konto) als Grundvariante steht dem
Anspruchsberechtigten für eine Dauer von
bis zu 365 Tagen
ab der Geburt des Kindes
ein Betrag von
€ 33,88 täglich
zu. Wird das
Kinderbetreuungsgeld nicht für die komplette
Dauer von 365 Tagen in Anspruch genommen,
so führt dies zu keinem erhöhten Tages-
beitrag. Wie bisher können sich die Eltern
maximal
zweimal
beim Bezug des Kinder-
betreuungsgeldes
abwechseln
; somit liegen
maximal 3 Bezugsblöcke vor. In diesem Fall
verlängert sich die Bezugsdauer auf insge-
samt 456 Tage ab Geburt des Kindes. Die
Mindestbezugsdauer muss pro Bezugsblock
ununterbrochen 61 Tage betragen.
Die Anspruchsdauer des pauschalen
Kinderbetreuungsgeld-Kontos kann auf bis
zu 851 Tage ab Geburt des Kindes
verlängert
werden (flexible Inanspruchnahme). Bei
einer verlängerten Anspruchsdauer verringert
Neues Kinderbetreuungsgeld-Konto: Wer hat nun worauf Anrecht?
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