Regelung für Gastgewerbe – Stand 15.3.

Für Gastgewerbebetriebe gilt seit 17. März 2020:   Das Betreten von Betriebsstätten sämtlicher Betriebsarten der Gastgewerbe ist untersagt. Dies gilt nicht: Für Gastgewerbe, die in folgenden Einrichtungen betrieben werden: Kranken-und Kuranstalten;...

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