Die meisten Bundesländer haben eigene Wege gewählt, um den Unternehmern mehr Zeit für die
Kassenumrüstung zu geben.
Bis zum 30.9.2020 sind zertifizierte technische Sicherheitseinrichtungen in elektronische Kassen einzubauen oder entsprechende neue Kassen anzuschaffen. Das Bundesministerium der Finanzen will damit Manipulationen an Ladenkassen vermeiden. Wegen der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Umstellung der Kassen auf die reduzierten Mehrwertsteuersätze ist es vielen Unternehmen aber nicht möglich, sich an diese Frist zu halten.
Nun haben die meisten Bundesländer eigene Wege gewählt, um den Unternehmern mehr Zeit für die Kassenumrüstung zu geben – höchstens aber bis zum 31.3.2021. Manche Länder verlangen dabei, dass bis Ende August die Sicherheitseinrichtungen verbindlich bestellt werden, um die Frist verlängern zu können.
Nach wie vor gilt die Übergangsregelung für alte Registrierkassen. Kassen, die nach dem 25.11.2010 und vor 1.1.2020 angeschafft wurden, können bis Ende 2022 weiter verwendet werden, wenn diese Kassen bauartbedingt nicht mit einer zertifizierten Sicherungseinrichtung aufgerüstet werden können, aber jedenfalls Einzelaufzeichnungen damit möglich sind.