Eine im Sommer 2019 erschienene Studie des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung lässt auf eine notwendige Reform hoffen und beinhaltet drei Kernforderungen.
Erstens, die Reduktion der Komplexität bei der Bestimmung des förderberechtigten Personenkreises. Dies soll erreicht werden, indem die Unterteilung in mittelbar und unmittelbar zulagenberechtigte Personen abgeschafft wird. Zukünftig soll allen Steuerpflichtigen die Riester-Förderung zur Verfügung stehen.
Die zweite Forderung zielt auf eine Vereinfachung der Fördersystematik ab. Konkret soll das komplizierte und fehleranfällige Modell zur Ermittlung des benötigten Eigenbeitrags angepasst werden. Fortan sollen Riestersparer neben den Grund- und Kinderzulagen eine Förderung von mindestens 50 Prozent auf jeden Euro Eigenleistung erhalten. Dies ist leicht verständlich und setzt zudem noch Sparanreize. Ein weiterer Vorteil wäre, dass die volle Förderung direkt in die Verträge fließt. Heute ist dem nicht so, denn eine mögliche Steuerrückerstattung bei Riester wird im Rahmen der jährlichen Veranlagung auf das Girokonto ausbezahlt und verpufft anschließend möglicherweise im Konsum.