Neues zur Riester-Rente

17. Oktober 2019

Eine im Sommer 2019 erschienene Studie des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung lässt auf eine notwendige Reform hoffen und beinhaltet drei Kernforderungen.

Erstens, die Reduktion der Komplexität bei der Bestimmung des förderberechtigten Personenkreises. Dies soll erreicht werden, indem die Unterteilung in mittelbar und unmittelbar zulagenberechtigte Personen abgeschafft wird. Zukünftig soll allen Steuerpflichtigen die Riester-Förderung zur Verfügung stehen.

Die zweite Forderung zielt auf eine Vereinfachung der Fördersystematik ab. Konkret soll das komplizierte und fehleranfällige Modell zur Ermittlung des benötigten Eigenbeitrags angepasst werden. Fortan sollen Riestersparer neben den Grund- und Kinderzulagen eine Förderung von mindestens 50 Prozent auf jeden Euro Eigenleistung erhalten. Dies ist leicht verständlich und setzt zudem noch Sparanreize. Ein weiterer Vorteil wäre, dass die volle Förderung direkt in die Verträge fließt. Heute ist dem nicht so, denn eine mögliche Steuerrückerstattung bei Riester wird im Rahmen der jährlichen Veranlagung auf das Girokonto ausbezahlt und verpufft anschließend möglicherweise im Konsum.

Die dritte Hauptforderung lautet Flexibilisierung der Beitragsgarantie. Hintergrund ist, dass bisher Anbieter jeden eingezahlten Euro garantieren müssen. Es handelt sich also um eine Art Geld-zurück-Garantie. Dies klingt aus Verbrauchersicht zwar verlockend, denn schließlich kann nominal kein Geld verloren werden. In der Praxis ist dies allerdings zu einem großen Problem in der anhaltenden Niedrigzinsphase geworden.
Die Folge: Die Kapitalanlage ist aufgrund des Garantiezwangs viel zu risikoavers ausgerichtet. So rentieren inzwischen sogar 30-jährige Bundesanleihen im negativen Bereich. Paradoxerweise hat der Verbraucher den daraus entstehenden Schaden in Form von Zins- und Renditeverlusten selbst zu tragen, denn die Anbieter garantieren lediglich den Kapitalerhalt, nicht bzw. nur in einzelnen Produktgattungen werden auch Zinsgarantien ausgesprochen. Eine Flexibilisierung dieser Garantiepflicht ist also aus Verbraucherperspektive durchaus wünschenswert, denn eine nominale Kapitalgarantie, welche noch nicht einmal die Inflation ausgleicht, bringt ökonomisch keinerlei Mehrwert, gerade im Hinblick auf jahrzehntelange Sparvorgänge.

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