Vermögenswirksame Leistungen: Die unterschätzte Sparform

25. Februar 2020

In Deutschland haben Arbeitnehmer, Beamte, Soldaten, Richter und Auszubildende einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VL).

Gerade nachdem im Herbst wieder das neue Ausbildungsjahr begonnen hat und viele junge Menschen ins Berufsleben gestartet sind, ist der Zeitpunkt günstig, sich mit dieser oft unterschätzten Sparform zu befassen. Der Begriff VL steht für eine staatlich geförderte Sparform. In der Praxis gewähren Arbeitgeber eine VL-Leistung oft auf Basis eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder des Arbeitsvertrags. Es handelt sich i.d.R. um einen Betrag zwischen € 6,65 und € 40 pro Monat, welcher direkt durch den Arbeitgeber in eine vermögenswirksame Anlage eingezahlt wird.
Sofern gewisse Einkommensgrenzen nicht überschritten werden, gibt es noch eine Sparzulage dazu. Diese ist allerdings auf maximal € 80 pro Jahr gedeckelt. Die Einkommensgrenze zur Erlangung der Sparzulage ist zudem relativ niedrig angesetzt. Bei Ledigen gibt es die Zulage bis € 20.000 zu versteu-erndem Einkommen, bei zusammen Veranlagten verdoppelt sich die Einkommensgrenze.

Sparmöglichkeiten nutzen

Vielleicht sind die niedrigen Einkommensgrenzen ein Grund dafür, warum viele die Sparform nicht nutzen und auf VL verzichten. Ein grober Fehler, denn VL liegen insoweit auch vor, wenn der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine Sparzulage hat. Dies ist z.B. der Fall, wenn die Einkommensgrenze überschritten wird.

Wer seine VL in einen Aktienfonds einzahlt und 40 Jahre lang durchhält, erhält bei der geringstmöglichen Sparrate von € 6,65 pro Monat, und sofern die Kapitalmärkte mitspielen, gut und gerne den heutigen Gegenwert eines Kleinwagens oder einer langen Weltreise.
Der Zinseszinseffekt macht sich hier also besonders bemerkbar. Wer in den Genuss der maximalen VL von € 40 pro Monat gelangt, der kann sich nach seinem Erwerbsleben sogar über den heutigen Gegenwert einer Luxus-Limousine oder einer Eigentumswohnung freuen. Es lohnt sich also immer, über VL zumindest nachzudenken.

Welche Anlageform für Ihre Mitarbeiter die Richtige ist, hängt letztlich von der individuellen Situation und den Rendite- sowie Risikopräferenzen des einzelnen Arbeitnehmers ab. Gemeinsam mit einem Bankberater oder Finanzvermittler kann sich Ihr Arbeitnehmer ein für ihn passendes Konzept aussuchen.

WAS IST NEU 2025?

Frühbucherbonus -10% bis 11.10.2024.